L735: Komplettsperrung der Dinscheder Brücke in Arnsberg-Oeventrop ab 11. April

Arnsberg (straßen.nrw). Mit Beginn der Osterferien (11.4.) wird die Dinscheder Brücke im Verlauf der L735 in Arnsberg-Oeventrop bis voraussichtlich Ende April komplett gesperrt. Diese Verkehrseinschränkungen betreffen auch Rettungs- und Betriebsdienstfahrzeuge sowie den Linienbusverkehr. Anfang Mai soll die Behelfsbrücke über die Ruhr in Betrieb genommen werden. Die westlich der Dinscheder Brücke verlaufende Holzbrücke für den Fuß- und Radverkehr bleibt ohne Einschränkungen zunächst weiterhin nutzbar.

Während der Vollsperrung der Dinscheder Brücke (11.-30.4) sind auch die angrenzenden Stadtstraßen (In den Oeren, Dinscheder Straße, Zum Spatzennest) im Zufahrtsbereich zur Glösinger Straße (L735) gesperrt. Im Zuge der L735 wird eine Umleitung für beide Fahrtrichtungen über Arnsberg-Wildshausen im Verlauf der K13 eingerichtet. Für die Straße In den Oeren ist eine rückwärtige Erschließung über den Widayweg entlang des Sportplatzes vorgesehen. Die Dinscheder Straße wird über eine innerörtliche Umleitung (Osterfeldweg, Zum Osterfeld) auf die Glösinger Straße geführt. Der Ruhrtalradweg wird für die Dauer der Arbeiten im Bereich zwischen der Dinscheder Brücke und der Einmündung Glösinger Straße/Im Ufer auf die L735 verlegt. Für den Zeitraum der Vollsperrung werden durch die Leitstelle des Hochsauerlandkreises für den Rettungsdienst Kompensationsmaßnahmen berücksichtigt.

Seit Anfang der Woche werden die 20 Meter langen und bis zu 40 Tonnen schweren Stahlfertigteile für den Überbau der Behelfsbrücke mit einem Mobilkran montiert. Ab dem 11. April werden die Anschlussrampen von der L735 (Glösinger Straße) auf die Behelfsumfahrung hergestellt. Die Umlegung des Kfz- sowie des Fuß- und Radverkehrs auf die Behelfsbrücke ist für Anfang Mai geplant. Danach starten die Abbrucharbeiten an der alten Dinscheder Brücke.

Die zukünftige Verkehrsführung auf der Behelfsbrücke bleibt weiterhin einspurig und wird mittels Ampelanlage geregelt. Die Sperrung für Fahrzeuge über 3,5 Tonnen zulässigem Gesamtgewicht gilt weiterhin. Die Ausnahmen für Linienbusse, Winterdienstfahrzeuge und Rettungsfahrzeuge im Einsatzfall gelten ebenfalls weiter.

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